Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 24 Entscheidungen zu Sperrfristen

Stand: 01.01.2025

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-1 (1) Der Vorstand entscheidet über Anträge zu Sperrfristen nach den §§ 55 bis 58.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-2 (2) Der Vorstand soll bei grundsätzlichen Fragen zur Anwendung der Sperrfristenregelungen vor seiner Entscheidung den Verwaltungsrat befassen.

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