Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 24 Entscheidungen zu Sperrfristen

Stand: 01.01.2025

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-1 (1) Der Vorstand entscheidet über Anträge zu Sperrfristen nach den §§ 55 bis 58.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-2 (2) Der Vorstand soll bei grundsätzlichen Fragen zur Anwendung der Sperrfristenregelungen vor seiner Entscheidung den Verwaltungsrat befassen.

§ 23 § 25