Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 24 Entscheidungen zu Sperrfristen
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-1 (1) Der Vorstand entscheidet über Anträge zu Sperrfristen nach den §§ 55 bis 58.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-2 (2) Der Vorstand soll bei grundsätzlichen Fragen zur Anwendung der Sperrfristenregelungen vor seiner Entscheidung den Verwaltungsrat befassen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 24 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 26.11.2014 – 6 C 12/13Filmförderung; Anwendbarkeit der Sperrfristenregelung; fehlende Neuheit eines Films zum Zeitpunkt seiner regulären ErstaufführungZitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.