Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 24 Entscheidungen zu Sperrfristen
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2016 – OVG 6 B 58.15Zitiert von 2
- BVerwG, 26.11.2014 – 6 C 12/13Filmförderung; Anwendbarkeit der Sperrfristenregelung; fehlende Neuheit eines Films zum Zeitpunkt seiner regulären ErstaufführungZitiert von 12
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 – OVG 6 B 13.12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-1 (1) Der Vorstand entscheidet über Anträge zu Sperrfristen nach den §§ 55 bis 58.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/24#abs-2 (2) Der Vorstand soll bei grundsätzlichen Fragen zur Anwendung der Sperrfristenregelungen vor seiner Entscheidung den Verwaltungsrat befassen.